Achtung: neue Kontoverbindung für AFB-Untersuchung!
Der Kreisimkerverein unterstützt AFB-Untersuchungen beim Bieneninstitut Celle. Der Imker überweist den Komplettbetrag für die beauftragten Futterkranzproben (je Probe z.zt. € 26,18) an den Kreisimkerverein Hannover. Der Imker sendet dem KIV Hannover, Horst Schäfer, Föhrenwinkel 2, 30657 Hannover unaufgefordert schriftlich seine Bankverbindung, damit der KIV nach Zuteilung der Fördergelder den jeweiligen Zuschuss an den Imker überweisen kann.
Ganz wichtig: Die Rechnung des Bieneninstitutes muss spätestens am 30.06. eines jeden Jahres beim KIV sein. Der früheste Termin für die Beauftragung des Bieneninstitutes muss nach dem 15.09. eines jeden Jahres liegen.
Vom 01.07. bis 15.09. eines jeden Jahres sind keine Bezuschussungen möglich.
Die Ergebnisse der Futterkranzprobenuntersuchung können für die Beantragung eines Gesundheitszeugnisses beim Veterinäramt verwendet werden.
Wie wird es gemacht?
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Institut für Bienenkunde
Herzogin-Eleonore-Allee 5
29221 Celle