Kreisimkerverein Hannover
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KIV Hannover AFB-Untersuchungen - neu -

2022-2023 AFB-Untersuchungen
2022-2023 Beauftragung_Honig_AFB_Untersu[...]
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Achtung: neue Kontoverbindung für AFB-Untersuchung!

 

Der Kreisimkerverein unterstützt AFB-Untersuchungen beim Bieneninstitut Celle. Der Imker überweist den Komplettbetrag für die beauftragten Futterkranzproben (je Probe z.zt. € 26,18) an den Kreisimkerverein Hannover. Der Imker sendet dem KIV Hannover, Horst Schäfer, Föhrenwinkel 2, 30657 Hannover unaufgefordert schriftlich seine Bankverbindung, damit der KIV nach Zuteilung der Fördergelder den jeweiligen Zuschuss an den Imker überweisen kann.

 

Ganz wichtig: Die Rechnung des Bieneninstitutes muss spätestens am 30.06. eines jeden Jahres beim KIV sein. Der früheste Termin für die Beauftragung des Bieneninstitutes muss nach dem 15.09. eines jeden Jahres liegen.

Vom 01.07. bis 15.09. eines jeden Jahres sind keine Bezuschussungen möglich.

 

Die Ergebnisse der Futterkranzprobenuntersuchung können für die Beantragung eines Gesundheitszeugnisses beim Veterinäramt verwendet werden.

 

Wie wird es gemacht?

 

  • Der Imker schickt mind. 100 g Futterkranzprobe an das 

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Institut für Bienenkunde

Herzogin-Eleonore-Allee 5
29221 Celle

  • Dabei verwendet er das Formblatt s.o. oder unter Service für die Beauftragung! Dies ist ganz wichtig, da ansonsten keine Förderung durch den Kreisimkerverein Hannover möglich ist! 
     
  • Anschließend überweist er den Komplettbetrag für die Untersuchungen auf das Konto des Kreisimkerverein Hannover, siehe Merkblatt bei Beauftragung Honig-AFB-Untersuchungen.
     
  • Nur der/die Imker(-in) erhält den Untersuchungsbericht, die Rechnung geht an den Kreisimkerverein Hannover. 
     
  • Der Kreisimkerverein bezahlt die Rechnung des Bienen-institutes jedoch nur, wenn auch der Komplettbetrag des Imkers auf seinem Konto eingegangen ist! Ansonsten geht die Rechnung an den Imker, der sie dann vollständig bezahlen muss.
     
  • Nach Zuteilung der Fördermittel überweist der Kreisimkerverein die bewilligten Zuschüsse auf das Konto zurück, von dem aus überwiesen worden ist.

 

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